13.12.2023, 12:35
Urteil zu Unterhaltsvorschuss: Elternteil gilt ab mehr als 60 Prozent der Betreuung als alleinerziehend
Urteil zu Unterhaltsvorschuss: Elternteil gilt ab mehr als 60 Prozent der Betreuung als alleinerziehendEin getrennt lebender Vater zahlt keinen Unterhalt für seine Zwillinge – weil er die Mutter mit 36 Prozent der Betreuung entlaste. Das Bundesverwaltungsgericht will das so nicht stehen lassen.
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