Bundesverfassungsgericht: Lehrer mit Beschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich
Weil ein Lehrer Polizisten auf einer Kundgebung als »Scheißkerle« und »Prügelbullen« bezeichnet haben soll, wurde die Durchsuchung seiner Wohnung angeordnet. Das Bundesverfassungsgericht sieht das als unverhältnismäßig an.