Bundesverfassungsgericht: Die Berlin-Neuwahl ist gültig und hat Bestand
Bereits die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig: Das Bundesverfassungsgericht begründet, warum es den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin abgelehnt hat. Damit ist klar: Das Gericht wird die Neuwahl nicht mehr aufheben.