Abtreibungen: Kristina Hänel scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie gegen den Paragrafen 219a verstieß. Sie reichte Verfassungsbeschwerde ein. Damit scheiterte sie – das Gericht argumentierte mit der Abschaffung des Paragrafen.