BGH bestätigt Haftstrafe - Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis
Die Verurteilung des prominenten Kochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs überwiegend rechtskräftig. Das bedeutet: Der 74-Jährige muss in Haft.