Bundesverfassungsgericht: Niedriglöhne in Gefängnissen sind verfassungswidrig
Zwei Häftlinge haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erstritten: Sie klagten gegen die Höhe der Vergütung – nun muss der Gesetzgeber nachbessern. Gefangene verdienen selbst im besten Fall nur 2,30 Euro pro Stunde.