Fall Walter Lübcke: Verdacht auf Waffenverkauf an Mörder - Teil-Freispruch ist rechtens
Wer dem Mörder von Walter Lübcke die Tatwaffe verkaufte, ist bis heute ungeklärt. Ein Verdächtiger muss sich nicht weiter verantworten – der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil.