02.07.2026, 11:05
Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen
Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehenSexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und somit zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
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