10.08.2023, 15:36
Historisches Urteil des Bundessozialgerichts für den Rettungsdienst: »Das brutale Bild vergisst du nicht«
Historisches Urteil des Bundessozialgerichts für den Rettungsdienst: »Das brutale Bild vergisst du nicht«Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sein Leiden wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.
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