Historisches Urteil des Bundessozialgerichts für den Rettungsdienst: »Das brutale Bild vergisst du nicht«
Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sein Leiden wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.