Berlin: Heimlich Lehrer fotografiert – schriftlicher Verweis gegen Schüler ist zulässig
Aus Langeweile soll ein Achtklässler seinen Lehrer fotografiert und die Bilder verschickt haben. Die Konsequenz: ein Verweis im Zeugnis. Das wollte der Junge nicht akzeptieren – er scheiterte jedoch mit seiner Klage.