05.11.2026, 18:05
Bundesarbeitsgericht: Katholischer Verband durfte Angestellte nicht wegen Kirchenaustritt kündigen
Bundesarbeitsgericht: Katholischer Verband durfte Angestellte nicht wegen Kirchenaustritt kündigenMitarbeiter einer katholischen Einrichtung können bei einem Kirchenaustritt nicht automatisch entlassen werden. Zu dieser Entscheidung kam das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Angestellten in einer Schwangerschaftsberatung.
Hauptmenü
Quellen
Wir empfehlen