22.08.2023, 18:05
Sachbeschädigung lag nicht vor: Freispruch nach Farbattacke auf Grundgesetzdenkmal
Sachbeschädigung lag nicht vor: Freispruch nach Farbattacke auf GrundgesetzdenkmalSymbolkraft allein führt nicht automatisch zu einer Verurteilung. Das Beschmieren des Grundgesetzdenkmals nahe dem Bundestag kommt einer Aktivistin der Letzten Generation nicht teuer zu stehen, sie wird freigesprochen. Die schwarze Farbe habe nicht zu einem dauerhaften Schaden geführt.
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