Reiserecht zu Nebel und Regen: Schlechtes Wetter kein Grund für Reisepreiserstattung
Der Urlaub hätte traumhaft werden können: eine Rundreise für 18.000 Euro nach Ecuador, auch ins Amazonasgebiet. Wenn da nicht der Regen gewesen wäre. Ein Paar fordert Geld zurück – und scheitert.