Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau fühlen, müssen die Kosten für etwaige Operationen künftig selber tragen. Das Bundessozialgericht verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht. Damit rücken die Richter von ihrer bisherigen Rechtsprechung zu Transsexuellen ab.