01.11.2023, 15:35
Zehn Jahre nach Einführung: Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibt
Zehn Jahre nach Einführung: Warum der offene Geschlechtseintrag die Ausnahme bleibtIm Jahr 2013 hält der Gesetzgeber mit einer Änderung des Personenstandsrechts Eltern dazu an, den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde offenzulassen, wenn Kinder nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Zehn Jahre später passiert das immer noch erstaunlich selten.
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