Um Asyl zu erhalten, muss eine politische Verfolgung vorliegen oder drohen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entscheidet nun, dass die Kopftuchverweigerung von Frauen im Iran kein alleiniger Grund für Asyl ist. Auch der Minderheit der Ahwazi wird kein generelles Schutzrecht zugesprochen.