Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen: Vor Gericht will eine Klägerin in dem ersten Zivilprozess überhaupt Schmerzensgeld wegen eines mutmaßlichen Impfschadens erstreiten. Biontech stuft die Klage als "unbegründet" ein.