Urteil Bundesverfassungsgericht: NPD-Plakat mit der Aussage »Migration tötet« war rechtlich zulässig
Die Stadt Mönchengladbach hielt NPD-Wahlplakate für volksverhetzend und hing sie ab. Dies sei rechtswidrig, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht – die Meinungsfreiheit sei mit der Aussage noch gedeckt.