Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes ab. Mit dem Urteil scheitert eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Heilmann im Hauptsacheverfahren, trotz Erfolgs im Eilverfahren 2023.