
Wenige Tage nach der Verurteilung des Ex-Immobilien-Moguls Benko zu zwei Jahren Haft, legt sein Anwalt Berufung ein. Sowohl gegen die Begründung als auch gegen die Strafhöhe. Allerdings hat auch die Staatsanwaltschaft Grund zur Kritik: In einem zweiten Punkt könnte sie gegen das Urteil vorgehen.