15.09.2023, 11:36
Immobilien: Verkäufer müssen über Sanierungspflichten ausreichend aufklären
Immobilien: Verkäufer müssen über Sanierungspflichten ausreichend aufklärenBeim Autokauf unter Privatleuten gilt in der Regel »gekauft wie besehen – Gewährleistung ausgeschlossen«. Für den Verkauf von Immobilien beurteilt der BGH die Aufklärungspflichten jedoch viel strenger.
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