Eine Frau wird wegen ihres ausländischen Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen. Doch Humaira Waseem wehrt sich. Jetzt fällt der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil.
Erfolg für die Klägerin: Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Humaira Waseem erhält Schadensersatz.