Seit Jahren warnen Aufsichtsbehörden vor Interessenskonflikten, wenn Wirtschaftsprüfer die von ihnen geprüften Unternehmen zugleich beraten. Bei Ernst & Young gibt es deswegen schon lange Bestrebungen, den Konzern aufzuspalten. Doch die sind jetzt plötzlich vom Tisch.
Darf dieselbe Firma die Bilanzen eines Konzerns prüfen, den sie auch berät? Diese Frage stellen sich bei EY auch Aufsichtsbehörden – eine Spaltung der Geschäftsbereiche sollte damit Schluss machen. Nun ist die vom Tisch.