Einem Berufsmusiker werden die Einnahmeverluste durch den Corona-Lockdown vom Staat nicht ausgeglichen, befindet der Bundesgerichtshof. Für die Auftrittsverbote gebe es keine Staatshaftung.
Einem Berufsmusiker werden die Einnahmeverluste durch den Coronalockdown vom Staat nicht ausgeglichen, befindet der Bundesgerichtshof. Für die Auftrittsverbote gebe es keine Staatshaftung.