Der Hinweis "zzgl. Pfand" ist in Werbeprospekten nicht nur erlaubt, sondern sogar nötig. Zu diesem Urteil kommt nach dem EuGH nun der BGH. Die Kläger sahen das Wettbewerbsrecht verletzt.
In einer Werbung hatte ein Lebensmittelhändler Pfand auf Flaschen und Gläser separat ausgewiesen. Ein Verband sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt.