Seit zwei Monaten ist Indi von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig. Jetzt sollen die Geräte des kleinen Mädchens gegen den Willen ihrer Eltern abgeschaltet werden. Deren Wunsch, ihr Kind zu Hause sterben zu lassen, wird von einem Gericht ausgeschlagen.
Was im besten Sinne eines Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Ein Gericht beschließt deswegen gegen den Willen der Eltern, die lebenserhaltenden Maßnahmen für ein todkrankes Baby abzustellen. Nicht einmal zu Hause sterben darf ihr Kind.
Am Wochenende wird die acht Monate alte Indi Gregory in ein Hospiz verlegt und alle lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt. Nun stirbt das Mädchen. Seine Eltern hatten monatelang vergeblich vor Gericht um die Fortsetzung der Behandlung gekämpft.