Mehr als eineinhalb Jahrzehnte sitzt ein Mann für den Mord an seiner vermögenden Tante im Gefängnis. Seine Schuld hat er stets bestritten. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. An einer Wiederaufnahme des von Beginn an umstrittenen Verfahrens hält der Mann fest.
2009 wird der Angeklagte im Münchener "Badewannenmord"-Verfahren verurteilt, auf eine zwischenzeitlich erfolgreiche Revision folgt 2012 ein erneuter Schuldspruch. Der Verurteilte betont stets seine Unschuld und hofft nun auf zwei Gutachten, die für Aufschluss sorgen könnten.