In manchen Zeugnissen von Menschen mit Legasthenie steht ein Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Drei Abiturienten aus Bayern fanden das ungerecht. Nun hat das höchste deutsche Gericht entschieden.
"Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet", steht in Zeugnissen von Schülern, die Legasthenie haben. Drei Abiturienten fühlen sich durch diesen Vermerk diskriminiert und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat nun entschieden.