Razzien gegen Mitglieder der Letzten Generation sind rechtmäßig, da es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handelt. Das entscheidet jetzt das Landgericht München. Damit weist das Gericht Klagen mehrerer Aktivisten der Gruppe zurück.
Razzien gegen Mitglieder der Letzten Generation sind rechtmäßig, da es bei der Klimagruppe einen berichtigten Verdacht dafür gebe, dass es sich bei ihr um eine kriminelle Vereinigung handelt. Das entscheidet jetzt das Landgericht München. Damit weist das Gericht Klagen mehrerer Aktivisten der Gruppe zurück.