Zum Weltkriegsgedenken untersagt die Berliner Polizei das Zeigen russischer und ukrainischer Flaggen an den sowjetischen Gedenkstätten der Hauptstadt. Nun kippt das Verwaltungsgericht das Verbot ukrainischer Fahnen.
»Ick bin een Berliner!« – so feiert der ukrainische Botschafter in Berlin ein Verbot russischer Flaggen bei Kundgebungen zum Weltkriegsgedenken. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden.