29.05.2026, 20:05
Wehrdienst in Russland ist für die Bundesregierung kein Schutzgrund
Wehrdienst in Russland ist für die Bundesregierung kein SchutzgrundWer wegen seines Wehrdienstes aus Russland nach Deutschland flieht, muss nicht zwingend aufgenommen werden. Die Erteilung des Schutzes bleibt stets eine Einzelfallentscheidung mit Sicherheitsprüfung.
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