Strafmaß deutlich angehoben: Bund will Verabreichung von K.-o.-Tropfen härter bestrafen
Man kann sie weder riechen, noch schmecken, noch sehen: K.-o.-Tropfen werden den Opfern meist unbemerkt in ihr Getränk gemischt, um diese wehr- und willenlos zu machen. Ein neuer Gesetzesentwurf will Täter nun härter bestrafen.