Wer nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen will, kann das ohne Abschläge schon mit 63 Jahren tun. Zugleich werden Hinzuverdienste seit 2023 nicht mehr angerechnet. Jeder vierte Frührentner findet diese Regelung offenbar attraktiv und arbeitet in größerem Umfang weiter.