Die AfD Niedersachsen darf vom Verdachtsobjekt zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden, zumindest vorläufig. Das Verwaltungsgericht Hannover wies den von der Partei eingereichten Eilantrag ab.
In Niedersachsen liefert sich die AfD einen Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz: Erst wird die Partei vom Verdachts- zum Beobachtungsobjekt hochgestuft. Dagegen geht die AfD vor. Jetzt weist ein Gericht den Eilantrag ab. Doch dem Landesverband bleibt noch eine weitere Option.