In Niedersachsen liefert sich die AfD einen Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz: Erst wird die Partei vom Verdachts- zum Beobachtungsobjekt hochgestuft. Dagegen geht die AfD vor. Jetzt weist ein Gericht den Eilantrag ab. Doch dem Landesverband bleibt noch eine weitere Option.