Wie schwer wiegen die Taten eines 82-jährigen Mannes, der sich des Marihuana-Handels in drei Fällen schuldig gemacht hat? Das Gericht lässt Milde walten: Trotz Vorstrafen gibt es nur eine Bewährungsstrafe. Der Grund: Der Ex-Seemann lebt mit kleiner Rente in Altersarmut.
»Das ist die allerletzte Warnung«, betont die Richterin. In Aurich ist ein Rentner wegen des Handels mit Marihuana zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Vorstrafenregister des Manns ist lang.