In Ungarn wird Maja T. wegen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Im Berufungsverfahren erzielt die non-binäre Person einen Erfolg: Die Strafe wird verringert. Wäre es nach der Staatsanwaltschaft gegangen, hätte es eine deutliche Verschärfung gegeben.